Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)

Die Katastropenschutzorganisation des Bundes

Seit seiner Gründung im Jahr 1950 ist das THW zu einerunverzichtbaren Säule der Gefahrenabwehr in Deutschland gewachsen.Neben dem per Gesetz definierten Aufgabenkatalog erfüllen dieehrenamtlichen Helferinnen und Helfer für unsere Gesellschafteinen wertvollen Beitrag, der sich weder verordnen noch bezahlenlässt. Er ist vielmehr vom Wunsch getragen, seinen Mitmenschen zuhelfen.

Man-Power

  • über 80.000 überwiegend ehrenamtliche Helfer in den THW-Ortsverbänden
  • über 15.000 Jugendliche in 666 Jugendgruppen
  • über 7.000 Frauen (ca. 9% der Gesamthelferzahl)

Struktur

  • 669 Ortsverbände
  • 66 Geschäftsstellen
  • 8 Landes- bzw. Länderverbände
  • zwei Bundesschulen

Einsatzeinheiten

  • 728 Technische Züge mit
  • 1.020 Fachgruppen und
  • 1.439 Bergungsgruppen
  • über 8.400 Fahrzeuge und technische Spezialgeräte.

Dies ist nur ein kurzer Auszug der verfügbaren Informationen über die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW).

 

 

Technisches Hilfswerk (THW) - Ortsverband Krefeld

Als Ortsbeauftragter der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk -Ortsverband Krefeld, freue ich mich, Sie auch im Namen der Kameradenauf unserer Internetseite begrüßen zu dürfen. Auf denfolgenden Seiten möchten wir Ihnen die ehrenamtliche Arbeit IhresTHW Ortsverbands vorstellen und Ihnen zeigen, dass helfen Spaßmacht.

Der Dienst am Nächsten wird durch die ehrenamtlicheTätigkeit unserer Kameraden, welche sich aus allen Berufszweigenrekrutieren, mit großem Engagement in der Freizeit geleistet.

Der THW Ortsverband Krefeld besteht aus zwei technischen Zügen mitjeweils zwei Bergungsgruppen und den Fachgruppen Beleuchtung,Wasserschaden/Pumpen und Führung & Kommunikation.

Weiterhin befindet sich in unserem Ortsverband eine Jugendgruppe.Hier werden Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 17 Jahrenspielerisch an die Faszination THW herangeführt.

Für Anregungen aber auch für Kritik zu unserem Internetauftritt haben wir immer ein offenes Ohr.

Falls Sie weitere Informationen wünschen bzw. benötigen,so sprechen Sie uns bitte direkt an, oder senden uns einfach eineE-Mail.

Ihr Kai-Uwe Hannover
Ortsbeauftragter für Krefeld

 

 

Mitmachen!

Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik,arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dannsind Sie bei uns genau richtig.

Doch wann kann ich in das THW aufgenommen werden? Wie funktioniert dasmit der Freistellung vom Wehrdienst? Welche Rechte und Pflichten habeich und wie sieht's mit Urlaub aus? Antworten auf diese Fragen undvieles Wissenswerte mehr rund um das Technische Hilfswerk finden Siehier.

Wann kann ich in das THW aufgenommen werden?

In das THW kann aufgenommen werden, wenn ich
  • zwischen 17 und 60 Jahre alt bin,
  • die erforderliche Tauglichkeit besitze,
  • meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,
  • für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
  • nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
  • mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
  • nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.

Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einerTHW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zurAufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik desTHW heranzuführen und bietet jede Menge interessantesFreizeitprogramm.

Gibt es einen Anspruch auf Aufnahme in das THW, was ist der Inhalt des Dienstverhältnisses?

Sie werden mit dem Aufnahmeantrag auf unbestimmte Zeit in das THWaufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. DasHelferverhältnis ist ein öffentlich-rechtlichesDienstverhältnis besonderer Art. Hieraus ergeben sich Folgenfür die Art und Weise, in der Sie Ihren Dienst zu versehen haben.Inhalt des Dienstverhältnisses ist die Leistung humanitärerHilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz vonSachgütern. Sie haben alle mit der wirksamen Erfüllung dieserAufgaben verbundenen Pflichten wahrzunehmen.

Wie lang ist die Probezeit?

Die ersten sechs Monate desDienstverhältnisses bilden die Probezeit, in der beide Seiten ohneAngaben von Gründen „kündigen“ können. DieProbezeit kann unter bestimmten Umständen verlängert oderverkürzt werden.

Und wie schaff' ich den Spagat zwischen Beruf und Berufung?

Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile imArbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahmean angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen,Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfälltfür Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privatenArbeitsverhältnis. Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt.Private Arbeitgeber bekommen diese fortgewährten Leistungenerstattet. Als beruflich Selbständige erhalten Sie ggf. eineVerdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Ihre Ausbildung liegt uns am Herzen!

Sie werden fachbezogen ausgebildet und ausgestattet. Sie erhalteneine Basisausbildung am Standort. Darüber hinaus erhalten Sie,soweit es im Rahmen Ihrer Fachaufgaben erforderlich ist, an derTHW-Bundesschule mit ihren beiden Ausbildungsstätten Hoya undNeuhausen a.d.F. sowie an sonstigen Fortbildungseinrichtungen eineSpezialausbildung.

Wie sieht's aus mit der Unfallversicherung?

Während der Dienstleistung im THW sind Sie gem. §2 dessiebenten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfall versichert. WennSie Mitglied der THW-Helfervereinigung e. V. werden, sind Sie in derRegel durch den Jahresbeitrag versichert.

Bitte ein paar Worte zu meinen Pflichten!

Durch den von Ihnen abgegebenen THW-Aufnahmeantrag und dieKatS-Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich zumDienst im THW, insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen,angeordneten Übungen, zu den für Ihre Funktion erforderlichenLehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigenVeranstaltungen.

Zu Ihren Pflichten gehört u.a. auch, dass Sie...

  • sich über die für Sie maßgeblichen Diensttermine informieren,
  • regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen,
  • die Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten,
  • den dienstlichen Weisungen nachkommen,
  • die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung genau befolgen,
  • die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecke verwenden,
  • sich in die Helfergemeinschaft einfügen, sich kameradschaftlich verhalten und
  • das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen,
  • jede Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Anschriftenänderung, Familienstandsänderung, - - Arbeitgeberwechsel usw.) sind dem THW unverzüglich anzeigen.


Thw ImageFilm

THW Video Podcast

 

 



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